Rechtsprechung
   StGH Hessen, 13.02.2002 - P.St. 1633   

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https://dejure.org/2002,7221
StGH Hessen, 13.02.2002 - P.St. 1633 (https://dejure.org/2002,7221)
StGH Hessen, Entscheidung vom 13.02.2002 - P.St. 1633 (https://dejure.org/2002,7221)
StGH Hessen, Entscheidung vom 13. Februar 2002 - P.St. 1633 (https://dejure.org/2002,7221)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 21 Abs 1 S 4 GG
    Mitfinanzierung des Landtagswahlkampfs 1999 durch CDU-Landesverband aus nicht im Rechenschaftsbericht 1997 deklarierten Auslandsvermögen verwirklicht nicht Wahlfehlertatbestand der sittenwidrigen Wahlbeeinflussung - Verstoß gegen Transparenzgebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahlprüfungsverfahren; Sittenwidriger Einsatz von Vermögen zur Wahlkampffinanzierung; Eine das Wahlergebnis beeinflussende Handlung im Sinne von Art. 78 Abs. 2 Landesverfassung Hessen (HV); Auslegung des Begriffs der sittenwidrigen Handlung; Grundrechtsklage; ...

  • Wolters Kluwer

    (StGH Wiesbaden: Mitfinanzierung des Landtagswahlkampfs 1999 durch CDU-Landesverband aus nicht im Rechenschaftsbericht 1997 deklarierten Auslandsvermögen verwirklicht nicht Wahlfehlertatbestand der sittenwidrigen Wahlbeeinflussung - Verstoß gegen Transparenzgebot)

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 1
  • NJW 2002, 1710 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 468
  • DÖV 2002, 386
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • StGH Hessen, 29.01.1993 - P.St. 1158

    Bestimmung der Reihenfolge der Kommunalwahlvorschläge der nicht im Landtag

    Auszug aus StGH Hessen, 13.02.2002 - P.St. 1633
    Das Recht der Parteien auf Chancengleichheit stellt - zumindest auch - einen grundrechtlichen, in Art. 1 HV und den Wahlrechtsgrundsätzen der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl (Art. 73 Abs, 2 Satz 1 HV) verankerten speziellen Gleichheitssatz dar (vgl. StGH, Beschluss vom 30.10.1980 -P.St. 908 -, ESVGH 31, 161 = StAnz. 1981, S. 1655; Beschluss vom 11.01.1991 -P.St. 1114 -, ESVGH 41, 1 = NVwZ 1992, 465; Beschluss vom 29.01.1993 -P.St. 1158 e.V. -, …

    1993, S. 654 = NVwZ-RR 1993, 654).

    Denn Träger des Grundrechts auf Chancengleichheit im Wahlwettbewerb sind alle Wahlbewerber einschließlich der Parteien (vgl. StGH, Beschluss vom 29.01.1993 - P.St. 1158 e.V. -, a.a.0.).

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus StGH Hessen, 13.02.2002 - P.St. 1633
    Das von der Landesregierung angerufene Bundesverfassungsgericht entschied mit Urteil vom 8. Februar 2001 - 2 BvF 1100 - (BVerfGE 103, 111 ff.), dass Art. 78 Abs. 2 HV mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

    Ein Wahlfehler, der zur Ungültigerklärung einer gesamten Wahl führt, muss schließlich ein solches Gewicht haben, dass ein Fortbestand der gewählten Volksvertretung unerträglich erscheint (vgl. zu diesen Voraussetzungen BVerfGE 103, 111 ).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvK 1/81

    Rundfunkrat

    Auszug aus StGH Hessen, 13.02.2002 - P.St. 1633
    Zwar ist Art. 21 Abs. 1 GG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugleich und unmittelbar Bestandteil des förmlichen Verfassungsrechts eines jeden Landes (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 375 ; 6, 367 ; 60, 53 ).

    Die vom Bundesverfassungsgericht aus dieser statusrechtlichen Verbürgung für die Bundesebene gezogene prozessuale Konsequenz, dass Parteien zur Geltendmachung ihrer Chancengleichheit gegenüber anderen Verfassungsorganen ausschließlich auf das gegenüber der Verfassungsbeschwerde speziellere Organstreitverfahren verwiesen seien (vgl. BVerfGE 60, 53 : 84, 290 ), ist auf die Rechtslage in Hessen nicht übertragbar (vgl. BVerfGE 75, 34 ).

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus StGH Hessen, 13.02.2002 - P.St. 1633
    Das Transparenzgebot hat damit - unabhängig von seiner tatsächlichen Bedeutung für die jeweilige Wählerentscheidung - von Verfassungs wegen eine normative Relevanz für die Wählerentscheidung und soll nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugleich zur Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb beitragen (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 85, 264 ).
  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

    Auszug aus StGH Hessen, 13.02.2002 - P.St. 1633
    Das Transparenzgebot hat damit - unabhängig von seiner tatsächlichen Bedeutung für die jeweilige Wählerentscheidung - von Verfassungs wegen eine normative Relevanz für die Wählerentscheidung und soll nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugleich zur Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb beitragen (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 85, 264 ).
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus StGH Hessen, 13.02.2002 - P.St. 1633
    Zwar ist Art. 21 Abs. 1 GG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugleich und unmittelbar Bestandteil des förmlichen Verfassungsrechts eines jeden Landes (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 375 ; 6, 367 ; 60, 53 ).
  • StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547

    Grundrechtsklage gegen Verfahrenshandlungen des Wahlprüfungsgerichts; Verletzung

    Auszug aus StGH Hessen, 13.02.2002 - P.St. 1633
    Insbesondere folgt aus diesen Rechtspositionen weder eine verfassungsrechtliche Pflicht des Wahlprüfungsgerichts, im Wiederaufnahmeverfahren eine mündliche Verhandlung durchzuführen und durch Urteil zu entscheiden, noch ein grundrechtlicher Anspruch der Rechtsinhaber (aktiv und passiv Wahlberechtigte, Parteien), im Wiederaufnahmeverfahren des Wahlprüfungsgerichts gehört zu werden (vgl. zu letzterem bereits StGH, Beschluss vom 09.08.2000 - P.St. 1547 -, ESVGH 51, 17 = NJW 2000, 2891).
  • BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvH 1/56

    Politische Partei im Organstreit um Kommunalwahlen

    Auszug aus StGH Hessen, 13.02.2002 - P.St. 1633
    Zwar ist Art. 21 Abs. 1 GG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugleich und unmittelbar Bestandteil des förmlichen Verfassungsrechts eines jeden Landes (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 375 ; 6, 367 ; 60, 53 ).
  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

    Auszug aus StGH Hessen, 13.02.2002 - P.St. 1633
    Zwar ist Art. 21 Abs. 1 GG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugleich und unmittelbar Bestandteil des förmlichen Verfassungsrechts eines jeden Landes (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 375 ; 6, 367 ; 60, 53 ).
  • StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1415

    Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen

    Auszug aus StGH Hessen, 13.02.2002 - P.St. 1633
    Die in § 43 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StGHG geregelte Zulässigkeitsvoraussetzung der Antragsbefugnis verlangt bei der gegen einen Hoheitsakt gerichteten Grundrechtsklage, dass in der Antragsschrift substantiiert ein Sachverhalt geschildert wird, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch den angegriffenen Hoheitsakt ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 10.10.2001 -P.St. 1415 -, StAnz. 2001, S. 4123).
  • StGH Hessen, 30.10.1980 - P.St. 908

    Grundrechtsklage zum Staatsgerichtshof, Wählbarkeit eines Stadtverordneten,

  • StGH Hessen, 17.01.2001 - P.St. 1484

    Keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Zurückweisung einer

  • StGH Hessen, 11.01.1991 - P.St. 1114

    Chancengleichheit; Wahlbewerber; Wahlrecht; passives Wahlrecht;

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvH 1/87

    Subsidiarität des Organstreitverfahrens vor dem BVerfG bei landesrechtlichem

  • StGH Hessen, 01.12.2023 - P.St. 2910

    Klage der AfD wegen einer Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit aufgrund

    In Auseinandersetzung mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 31.03.1987 - 2 BvH 1/87 -, BVerfGE 75, 34 [39]) und des Staatsgerichtshofs (Urteil vom 13.02.2002 - P.St. 1633 -, NVwZ 2002, 468 [469]) argumentiert der Antragsgegner, dass die Grundrechtsklage für die Austragung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Parteien und Staatsorganen nicht zur Verfügung stehe.

    Auch das Urteil des Staatsgerichtshofs in dem Verfahren P.St. 1633 verhalte sich zu dieser Frage nicht.

    - StGH, Urteil vom 13.02.2002 - P.St. 1633 -, NVwZ 2002, 468 (469) = juris, Rn. 24; Beschluss vom 09.12.2020 - P.St. 2781 -, NVwZ 2021, 148 Rn. 15 ff.; Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 42 Rn. 10 -.

    - Vgl. StGH, Urteil vom 13.02.2002 - P.St. 1633 -, NVwZ 2002, 468 (469) = juris, Rn. 24 -.

    - Vgl. StGH, Urteil vom 13.02.2002 - P.St. 1633 -, NVwZ 2002, 468 (469) = juris, Rn. 24, wobei dieses Urteil allerdings nicht unmittelbar eine Streitigkeit zwischen einer Partei und einem in § 42 Abs. 2 StGHG genannten Antragsberechtigten zum Gegenstand hat, sondern eine Entscheidung des Hessischen Wahlprüfungsgerichts; ebenso BVerfG, Beschluss vom 31.03.1987 - 2 BvH 1/87 -, BVerfGE 75, 34 (39) = juris, Rn. 15, unter Berufung auf StGH, Beschluss vom 25.03.1987 - P.St. 1065 e.V. -, juris, der sich zu dieser Thematik allerdings nicht äußert, so auch Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 42 Rn. 21 Fn. 108; Barwinski, in: Zinn/Stein, Verfassung des Landes Hessen, Stand: 16. Lfg.

  • VGH Hessen, 18.12.2008 - 8 A 1330/08

    Wahlanfechtung - Überprüfung der Gültigkeit der Wahl zur

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und daran anknüpfend des Hess. Staatsgerichtshofes (Urteil vom 13.02.2002 -P.St.1633-, ESVGH 53, 1 = NVwZ 2002, 468) ist der Änderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion zum Gesetzesentwurf zu § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KWG (LT-Drs. 16/2463) entwickelt worden, aufgrund dessen "die materiellen Wahlprüfungsgründe des für Landtagswahlen geltenden Art. 78 Abs. 2 HV für das Kommunalwahlrecht übernommen werden" sollten (vgl. LT-Drs. 16/3307 S. 4).
  • VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1181/22

    Eilantrag des hessischen Landesverbandes der AfD gegen Verbreitung von Aussagen

    Mangels eines landesrechtlichen Pendants zum auf Bundesebene vorgesehenen Organstreitverfahren ist statthafter Rechtsbehelf einer politischen Partei in Hessen zur Geltendmachung ihres Rechts auf Chancengleichheit gegenüber Verfassungsorganen die Grundrechtsklage gemäß Art. 131 Abs. 1 der Verfassung des Landes Hessen i. V. m. § 43 Staatsgerichtshofgesetz (StGH Hessen, Beschl. v. 13.02.2002 - P.St. 1633 -, juris, Rn. 24; vgl. auch StGH Hessen, Urt. v. 20.12.1990 - P.St. 1114).
  • VG Kassel, 19.04.2007 - 3 E 905/06
    Deshalb spricht einiges dafür, dass für Art. 26 Abs. 1 Nr. 2 KWG die gleichen Grundsätze gelten, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 08.02.2001 - 2 BvF 1/00 -, BVerfGE 103, 111 = NJW 2001, 1048) und diesem folgend des Hess. Staatsgerichtshofes (Urteil vom 13.02.2002 - P. St. 1633 -, ESVGH 53, 1 = NVwZ 2002, 468) zu Art. 78 Abs. 2 HV entwickelt worden sind.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvQ 32/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3411
BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvQ 32/01 (https://dejure.org/2001,3411)
BVerfG, Entscheidung vom 31.07.2001 - 1 BvQ 32/01 (https://dejure.org/2001,3411)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Juli 2001 - 1 BvQ 32/01 (https://dejure.org/2001,3411)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Landesschulgesetzes - Wegfall der Hortbetreuung - Anwesenheitspflicht in der Schule - Elternrecht - Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 7 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Grundschule mit festen Öffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundschulen - Grundschule mit festen Öffnungszeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen sachsen-anhaltinisches Gesetz zur Einführung der Grundschule mit festen Öffnungszeiten erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen sachsen-anhaltinisches Gesetz zur Einführung der Grundschule mit festen Öffnungszeiten erfolglos

  • nomos.de PDF, S. 24 (Kurzinformation)

    Keine vorläufige Außer-Kraft-Setzung des SchulG LSA

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 468 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 9/01
    1 LSA-GrdSchÖffzG trat am 01.08.2001 in Kraft (Art. 5 Satz 1 LSA-GrdSchÖffzG), nachdem es das Landesverfassungsgericht in drei Fällen (LVerfG, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01, 8/01, 10/01 -) und das Bundesverfassungsgericht in einem Fall (BVerfG, Beschl. v. 31.07.2001 - 1 BvQ 32/01 -) abgelehnt hatten, die Anwendbarkeit im Weg einstweiliger Anordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu suspendieren.

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat seine Ablehnung des bei ihm eingereichten Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz nicht damit begründet, die Beschwerdeführer könnten sich gegen solche das Gesetz erst vollziehenden Einzelakte an die Fachgerichtsbarkeit wenden (BVerfG, Beschl. v. 31.07.2001 - 1 BvQ 32/01 -, http://www.bverfg.de).

  • BVerfG, 16.04.2002 - 1 BvR 279/02

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen längere Grundschule in Sachsen-Anhalt

    Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit denen das In-Kraft-Treten dieser Regelungen verhindert werden sollte, blieben beim Landesverfassungsgericht und beim Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2001, LKV 2001, S. 553) erfolglos.
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Rechtsprechung
   LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.2001 - LVerfG 1/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8400
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.2001 - LVerfG 1/00 (https://dejure.org/2001,8400)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.09.2001 - LVerfG 1/00 (https://dejure.org/2001,8400)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. September 2001 - LVerfG 1/00 (https://dejure.org/2001,8400)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Kürzung der Zuschüsse für Personalkosten an private Ersatzschulen durch eine Absenkung des Förderhöchstsatzes; Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Gesetz zur Schaffung und Änderung haushaltsrechtlicher Bestimmungen vom 21.12.1999 (HRG 2000); Umfang der ...

  • mv-justiz.de PDF

    Urteil Verfassungsbeschwerde - Erstschulfinanzierung

  • Wolters Kluwer

    Ersatzschulen (Finanzhilfe) - Gesetzlicher Gestaltungsraum insbes. Hinsichtlich der Finanzhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 34 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 5 Abs. 3 LV M-V; Art. 7 Abs. 4 GG; Art. 3 Nr. 1 Buchst. a u. Nr. 2, 6 Nr. 2 HaushaltsrechtsG 2000 v. 21.12.1999 (GVOBl. M-V S. 644); §§ 127 Abs. 4 Satz 1, 129 Satz 1 SchulG M-V
    Ersatzschulen/staatliche Schutz- und Förderpflicht/Kürzung von Finanzmitteln

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 34 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 5 Abs. 3 LV M-V; Art. 7 Abs. 4 GG; Art. 3 Nr. 1 Buchst. a u. Nr. 2, 6 Nr. 2 HaushaltsrechtsG 2000 v. 21.12.1999 (GVOBl. M-V S. 644); §§ 127 Abs. 4 Satz 1, 129 Satz 1 SchulG M-V
    Ersatzschulen/staatliche Schutz- und Förderpflicht/Kürzung von Finanzmitteln

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 468 (Ls.)
  • NJ 2001, 589 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1753
  • DÖV 2002, 118
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.2001 - LVerfG 1/00
    Diese Erfordernis entspricht den vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechsprechung für die Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Bs. 1 Nr. 4 a GG, § 90 BVerfGG entwickelten Zulässigkeitsvoraussetzungen (BVerfGE 90, 128, 135 f.).

    Das Erfordernis der Unmittelbarkeit soll sicherstellen, dass ein Verfassungsbeschwerde erst erhoben wird, wenn ein konkrete Beschwerde vorliegt (BVerfGE 90, 128, 136).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die unmittelbare Betroffenheit auch dann bejaht, wenn schon das Gesetz den Normadressen zu später nicht mehr korrigierbaren Entscheidungen zwingt oder zu Dispositionen veranlasst, die später kaum noch rückgängig gemacht werden können (BVerfGE 90, 128, 136).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.2001 - LVerfG 1/00
    Nach Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG, der durch Art. 5 Abs. 3 LV als inhaltsgleiches Grundrecht in die Landesverfassung inkorporiert ist, wird das Recht zur Errichtung von privaten Schulen - vorbehaltlich staatlicher Genehmigung - gewährleistet, In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich im Hinblick auf die generelle Hilfsbedürftigkeit privater Ersatzschulen bei dem bestehenden hohen Kostenniveau und wegen der ihren Trägern durch Art. 7 Abs. 4 Satz 3 und 4 GG auferlegten Bindung aus dem Grundrecht - über dessen Abwehrcharakter hinaus - ein Anspruch auf staatliche Förderung ergeben kann (BVerfGE 90, 107, 114 f.; 75, 40, 61 f.).

    Nicht wer Not leidend ist, weil er etwa einen ungünstigen Standort für die Schule ausgewählt hat, ein wenig ansprechendes pädagogisches Konzept verfolgt oder allgemein schlecht wirtschaftet, ist als hilfsbedürftig anzusehen, sondern nur diejenige Ersatzschule, die trotz sachgemäßer Haushaltsführung wegen der Beachtung der Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 Sätze 3 und 4 GG ohne finanzielle Hilfe nicht existieren kann, weil auf Dauer kumulierende Defizite nicht zu vermeiden sind (BVerfGE 75, 40, 69; vgl. auch Jach, in: Festschrift für Vogel, S. 77 f.).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.2001 - LVerfG 1/00
    Nach Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG, der durch Art. 5 Abs. 3 LV als inhaltsgleiches Grundrecht in die Landesverfassung inkorporiert ist, wird das Recht zur Errichtung von privaten Schulen - vorbehaltlich staatlicher Genehmigung - gewährleistet, In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich im Hinblick auf die generelle Hilfsbedürftigkeit privater Ersatzschulen bei dem bestehenden hohen Kostenniveau und wegen der ihren Trägern durch Art. 7 Abs. 4 Satz 3 und 4 GG auferlegten Bindung aus dem Grundrecht - über dessen Abwehrcharakter hinaus - ein Anspruch auf staatliche Förderung ergeben kann (BVerfGE 90, 107, 114 f.; 75, 40, 61 f.).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.1999 - LVerfG 2/98

    Verdachtlose Kontrollen - sog. Schleierfahndung - Zwischenurteil

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.2001 - LVerfG 1/00
    Eine unmittelbare und gegenwärtige Betroffenheit ist jedenfalls dann gegeben, wenn eine Vorschrift, ohne dass es eines Vollziehungsaktes bedarf, in der Weise auf den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt, dass konkrete Rechtspositionen unmittelbar kraft Gesetzes erlöschen oder genau bestimmte Verpflichtungen begründet werden (LVerfG M-V, Urteil vom 6. Mai 1999, NordÖR 1999, 501, 502 = VwRR MO 1999, 265 = SächsVBl. 1999, 248 = NVwZ-RR 1999, 617).
  • BVerfG, 04.03.1997 - 1 BvL 26/96

    Unzulässige gerichtliche Vorlagen zur Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift des

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.2001 - LVerfG 1/00
    Was neben der Erhebung von Schulgeldern, bei denen das so genannte Sonderungsverbot des Art. 7 Abs. 4 Satz 3, 2. Halbs. GG zu beachten ist, zu den angemessenen Eigenleistungen gehört, die von den Ersatzschulträgern zu erbringen sind, wird nicht zuletzt seit dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1997 in den Verfahren 1 BvL 26/96 und 1 BvL 27/96 kontrovers diskutiert.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2000 - 4 K 21/99

    Berechnung von Schulkostenbeiträgen ; Verfahren eines Schullastenausgleichs

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.2001 - LVerfG 1/00
    Jedenfalls können der Landtag und die Landesregierung sich auf diese Regelung zur Begründung ihrer Auffassung, eine Änderung in der Berechnung und Höhe der Schulkostenbeiträge sei nicht eingetreten und die Beschwerdeführer seien deshalb nicht beschwert, nicht berufen, nachdem das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Urteil vom 20. Oktober 2000 - 4 K 21/99 - § 8 SchLAVO für nichtig erklärt hat.
  • VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 31/12

    Ersatzschulen; Institution Ersatzschulwesen; Finanzierungszuschuss;

    Nach einhelliger und zutreffender Rechtsprechung handelt es sich bei der Finanzierung öffentlicher Schulen und der staatlichen Beteiligung an den Kosten privater Ersatzschulen nicht um wesensmäßig vergleichbare Sachverhalte im Sinne des allgemeinen Gleichheitssatzes (vgl. BVerfGE 112, 74, 89; Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 9. Oktober 2007 - Vf. 14-VII-06 -, BayVBl 2008, 78; Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. September 2001 - 1/00 -, DVBl 2001, 1753).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2012 - LVerfG 18/10

    Zulässigkeit und Bemessung einer Finanzausgleichsumlage für abundante Gemeinden

    Der Nachprüfung durch das Landesverfassungsgericht unterliegt insoweit allerdings nur, ob der Gesetzgeber bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten hat (vgl. LVerfG M-V, Urt. v. 09.12.2010 - LVerfG 6/09 -, NordÖR 2011, 118, 120; LVerfG M-V, Urt. v. 18.09.2001 - LVerfG 1/00 -, LVerfGE 12, 227, 249).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2012 - LVerfG 33/10

    Vereinbarkeit der Erhebung einer sog. Finanzausgleichsumlage von besonders

    Der Nachprüfung durch das Landesverfassungsgericht unterliegt insoweit allerdings nur, ob der Gesetzgeber bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten hat (vgl. LVerfG M-V, Urt. v. 09.12.2010 - LVerfG 6/09 -, NordÖR 2011, 118, 120; LVerfG M-V, Urt. v. 18.09.2001 - LVerfG 1/00 -, LVerfGE 12, 227, 249).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2010 - LVerfG 6/09

    Notwendigkeit einer Übergangsregelung bei Verlängerung der bisher zweijährigen

    Der Nachprüfung durch das Landesverfassungsgericht unterliegt insoweit allerdings nur, ob der Gesetzgeber bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten hat (vgl. auch LVerfG M-V, Urt. v. 18.09.2001 - LVerfG 1/00 -, LVerfGE 12, 227).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2008 - 2 L 230/06

    Grundfragen der Berechnung der Finanzhilfe für Ersatzschulen

    Das Landesverfassungsgericht M-V hat mit Urteil vom 18. September 2001 das Haushaltsrechtsgesetz vom 21. Dezember 1999 (GVBI. S. 644 ff) die Kürzung des ursprünglichen Höchstsatzes von 90 % auf 85 % als solche verfassungsrechtlich nicht beanstandet (LVerfG 1/00).
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